Verpflichtung zur Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen des Prozessgegners: Einstweilige Aussetzung der Vollziehung der vom Beschwerdegericht angeordneten Aufhebung des Geheimhaltungsbeschlusses im Rechtsbeschwerdeverfahren
Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten Klageerwiderung im vereinfachten Verfahren (§ 495a ZPO) unter Verletzung der Amtsaufklärungspflicht hinsichtlich des Zugangszeitpunktes verletzt Anspruch der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – Gegenstandswertfestsetzung