Dieselskandal: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Haftung der Audi AG für den von der VW AG hergestellten Motor EA189 im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. März 2021 – VI ZR 505/19
Unzulässige Klage, Bestandskraft des Ausgangsbescheids, Öffentliche Zustellung, Keine ausreichenden Ermittlungen zum unbekannten Aufenthaltsort, Verwirkung des Widerspruchsrechts (bejaht)