Keine Schadensersatzansprüche bei Erwerb eines vom VW-Abgasskandal erfassten Fahrzeugs im Mai 2016 mangels Zurechnungszusammenhangs zwischen Verhalten des Herstellers und dem Eintritt eines etwaigen Schadens
Abgasskandal: Keine Kenntnis und kein Kennenmüssen durch Ad-hoc-Mitteilung im September 2015 oder die nachfolgende allgemeine Berichterstattung innerhalb einer Karenzzeit von drei Monaten