(Sozialgerichtliches Verfahren – Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Rechtsanwalt – Versäumung der Klagefrist – fristwahrende Abgabe der Klageschrift – nicht zu vertretende Störung des üblichen Übertragungswegs – Einreichung der Klage bei einer anderen inländischen Behörde – keine der unmittelbaren Übermittlung an das zuständige Gericht gleichwertige Möglichkeit – unzulässige Klage gegen Ausgangsbescheid – Entscheidung über neuen Verwaltungsakt iS von § 96 Abs 1 SGG)
Wohnungseigentumssache: Zustellung einer Klageschrift an den nicht mehr bestellten Verwalter; Bestimmung eines Ersatzzustellungsvertreters; Heilung der unwirksamen Zustellung durch Zugang der Klageschrift bei den beklagten Wohnungseigentümern
Geltendmachung eines Strafverfolgungsentschädigungsanspruchs: Vollständige Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Prozesskostenhilfegesuch; Wahrung der Klagefrist durch „Zustellung demnächst“