Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: Zeitpunkt der Anrufung; Vornahme von zwei Verfahrensschritten; Anschriftenangabe zur Bewirkung der Klagezustellung; Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter des Beklagten
Amtshaftung: Unterlassene Zustellung der Klageschrift über eine Verbindungsstelle des Entsendestaats nach dem NATO-Truppentstatut-Zusatzabkommen; Beweiserleichterungen bei Verschlechterung der Beweislage ím Hinblick auf die Entstehung des Schadens; Schadenseintritt durch Verhinderung einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung