(Markenbeschwerdeverfahren – „Netto Marken-Discount (Wort-Bild-Marke)“ – Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung von Art. 2 der Markenrichtlinie 2008/95 EG (juris-Abkürzung: EGRL 95/2008) – zum Markenschutz für den Einzelhandel – zum Handel mit Dienstleistungen – zur Definition des markenrechtlichen Dienstleistungsbegriffs – zu den Konkretisierungsanforderungen an den Handelsgegenstand „Dienstleistung“ – zum Schutz von Dienstleistungen, die der Einzelhändler selbst erbringt)