Markenbeschwerdeverfahren – „WAXLITE“ – per Telefax übermittelte Beschwerdeschrift: eine Seite ist nicht zur Akte gelangt – für ausschließlich im behördeninternen Bereich abgespielte Vorgänge trägt der Rechtsmittelführer keine Beweislast – eine fristgerechte Übermittlung der Beschwerdeschrift einschließlich der Einzugsermächtigung wird unterstellt – keine Unterscheidungskraft
Markenbeschwerdeverfahren – „Cortal Consors SENATOR-CLUB/SENATOR“ – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und –ähnlichkeit – weitere Markenbestandteile in jüngerer Marke – keine Prägung durch Markenbestandteil – keine Verwechslungsgefahr