Markenbeschwerdeverfahren – „KRÄUTER WASSER“ – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – Begründung des DPMA enthält nur eine pauschale Behauptung – Erfordernis einer eingehenderen Prüfung – zur Begründungspflicht – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Patentbeschwerdeverfahren – Patentanmeldung – Beschwerde gegen ein Schreiben der Prüfungsstelle des DPMA – Schreiben des DPMA entspricht seinem Inhalt nach einer Mitteilung mit reiner Hinweisfunktion – Unzulässigkeit der Beschwerde