Krankenversicherung – Krankenhausträger – Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA) – Mindestmengenvereinbarung bzw -regelung bzgl Mindestmenge für Kniegelenk-Totalendoprothesen – Begründung von Mindestmengenregelungen – gerichtliche Kontrolle – sozialgerichtliches Verfahren – Zuordnung der allgemeinen Krankenversicherung als Teil der Sozialversicherung – Gewährung von Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage – Mindestmengenbestimmung ist verfassungsgemäß
(Voraussetzungen für eine nicht umsatzsteuerbare Veräußerung eines Teilvermögens – Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1a UStG setzt keine Beendigung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers voraus)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung – hier: Absehen von der Einholung eines externen Sachverständigengutachtens trotz bereits zehn Jahre andauernder Unterbringung, keine eigenständige Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen