Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Anwendung einer nicht allgemein anerkannten medizinischen Behandlungsmethode; vollständige Aufklärung des Patienten als Voraussetzung der hypothetischen Einwilligung und eines Entscheidungskonflikts; Anforderungen an die Substantiierung des klagebegründenden Vortrags
Arzthaftungsprozess: Anforderungen an die Aufklärung des Patienten bei Anwendung einer nicht allgemein anerkannten medizinischen Behandlungsmethode; vollständige Aufklärung des Patienten als Voraussetzung der hypothetischen Einwilligung und eines Entscheidungskonflikts; Anforderungen an die Substantiierung des klagebegründenden Vortrags
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der LMU außerhalb der Kapazität, Wintersemester 2020/21, Mittelwertbildung bei Bettenstatistik, Anwendung des Parameters 15,5%, Berücksichtigung der außeruniversitären Krankenanstalten, Keine Pflicht der Universität zur Einbindung weiterer außeruniversitärer Krankenanstalten
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik an der LMU außerhalb der Kapazität, Wintersemester 2020/21, Mittelwertbildung bei Bettenstatistik, Anwendung des Parameters 15,5%, Berücksichtigung der außeruniversitären Krankenanstalten, Keine Pflicht der Universität zur Einbindung weiterer außeruniversitärer Krankenanstalten
Wählbarkeit in Personalrat, Pflegedienstleitung, Leitungsgremium einer Klinik, Kein Dienststellenleiter, Keine Befugnis zu eigenständigen Personalentscheidungen
unzulässige Klage, da Widerspruch verfristet, kein Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Erkrankung bzw. fehlerhafter Hinweise der Behörde, kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens, kein Anspruch auf weitere Beihilfe für ein (Komfort-) Zweibettzimmer, wenn die Unterbringung in einem Zweibettzimmer in der Klinik bereits Gegenstand der allgemeinen Krankenhausleistungen ist
Wählbarkeit in Personalrat, Pflegedienstleitung, Leitungsgremium einer Klinik, Kein Dienststellenleiter, Keine Befugnis zu eigenständigen Personalentscheidungen