Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an die anwaltliche Ausgangs- und Erledigungskontrolle bei Telefaxübersendung des Schriftsatzes
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung bei Verwerfung der von einer anwaltlich nicht vertretenen Partei eingelegten Berufung
Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten – auch bei Verurteilung zu lebenslanger Haft keine Versagung jeglicher Lockerungsperspektiven mit der Begründung, eine konkrete Entlassungsperspektive stehe noch aus – hier: mangels substantiierter Begründung einer Grundrechtsverletzung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: durch Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG geschütztes Resozialisierungsinteresse eines Inhaftierten – Interpretation der Rechtsprechung des BVerfG zur Gefangenenentlohnung durch den Landesgesetzgeber – Arbeit im Strafvollzug als gewichtiges Resozialisierungsmittel – hier: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen Subsidiarität (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) unzulässige Verfassungsbeschwerde