Nichtannahmebeschluss: Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags darf nicht von einer expliziten Verbescheidung des Verletzten durch die Staatsanwaltschaft abhängig gemacht – gerichtliche Kontrolle auch bei Nichtbescheidung geboten – jedoch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Nichteröffnung eines (erneuten) Klageerzwingungsverfahrens, wenn ein bereits verbeschiedenes Strafverfolgungsverlangen lediglich wiederholt und nicht auf neue Tatsachen gestützt wird
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – partielle Prozessunfähigkeit eines Beteiligten – Abwesenheit des rechtlichen Betreuers bei der mündlichen Verhandlung – Beachtung der gesetzlichen Vertretung bei der Terminsbestimmung – Mitteilung des Nichterscheinens ohne Äußerung eines Teilnahmewunsches