Gefährliche Körperverletzung: Beibringen eines gesundheitschädlichen Stoffes durch Besprühen eines Kleidungsstückes mit einer brennenden Substanz und anschließender Inbrandsetzung
Versuchte gefährliche Körperverletzung: Strafbefreiender Rücktritt bei Erreichen eines außertatbestandlichen Ziels; Voraussetzungen der Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs