Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung von Äußerungen aus dem laufenden Gerichtsprozess bei der Prognose einer weiteren gedeihlichen Zusammenarbeit der Arbeitsvertragsparteien – hier: keine Verletzung der Meinungsfreiheit oder des Gehörsanspruchs des Arbeitnehmers
Widereinsetzung in den vorigen Stand: Berufungsfristversäumung durch den Prozessbevollmächtigten wegen Betroffenheit nach telefonischer Nachricht vom Tod eines Freundes