Zur Zulässigkeit der Ratifizierung des ESM-Vertrages (ESMV) und des „Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (SKS-Vertrag) sowie zur Ausfertigung der Begleitgesetze – Gewährleistung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags erfordert völkerrechtliche Sicherstellung entsprechender Auslegungsvarianten des ESMV – Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Verfassungsbeschwerde- und im Organstreitverfahren mit Maßgabe der völkerrechtlichen Vorbehalte – nach summarischer Prüfung überwiegend keine Erfolgsaussichten in der Hauptsache – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden
Zur Zulässigkeit der Ratifizierung des ESM-Vertrages (ESMV) und des „Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (SKS-Vertrag) sowie zur Ausfertigung der Begleitgesetze – Gewährleistung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags erfordert völkerrechtliche Sicherstellung entsprechender Auslegungsvarianten des ESMV – Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Verfassungsbeschwerde- und im Organstreitverfahren mit Maßgabe der völkerrechtlichen Vorbehalte – nach summarischer Prüfung überwiegend keine Erfolgsaussichten in der Hauptsache – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden
Zur Zulässigkeit der Ratifizierung des ESM-Vertrages (ESMV) und des „Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion“ (SKS-Vertrag) sowie zur Ausfertigung der Begleitgesetze – Gewährleistung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung des Bundestags erfordert völkerrechtliche Sicherstellung entsprechender Auslegungsvarianten des ESMV – Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen im Verfassungsbeschwerde- und im Organstreitverfahren mit Maßgabe der völkerrechtlichen Vorbehalte – nach summarischer Prüfung überwiegend keine Erfolgsaussichten in der Hauptsache – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden
Unzureichende Information des Bundestags durch Bundesregierung zu Europäischem Stabilitätsmechanismus und Euro-Plus-Pakt, damit Verletzung der Unterrichtungspflichten gem Art 23 Abs 2 S 2 GG – Zu Zweck und Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte des Bundestags gem Art 23 Abs 2 S 1 GG, sowie zu Zeitpunkt, Inhalt und Grenzen der Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gem Art 23 Abs 2 S 2 GG – hier: Antrag im Organstreitverfahren insbesondere hinsichtlich Antragsfrist (§ 64 Abs 3 BVerfGG) und Rechtsschutzbedürfnis zulässig – Begriff der „Angelegenheit der Europäischen Union“ iSv Art 23 Abs 2 S 1 GG umfasst ggf auch zwischenstaatliche völkerrechtliche Verträge
(Antidumpingzoll: Erstreckung der Antidumpingmaßnahme auf andere Waren im Wege der Interimsüberprüfung – Gültigkeit der VO Nr. 500/2009 – Einheitlicher Antidumpingzoll für Waren unterschiedlicher Beschaffenheit – Prüfung der Nichtigkeit einer Antidumpingverordnung – Auslegung einer Unionsvorschrift)