Nichtannahmebeschluss: Grundrechtsverletzung durch unzureichende Beteiligung des betroffenen Unternehmens in einem unionsrechtlichen vorläufigen Beihilfeprüfverfahren nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 2 S 2 Nr 4 InvZulG (idF vom 19.12.1998) mit Art 20 Abs 3 GG – zur Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle, die ein das Recht der EU umsetzendes Gesetz betrifft