Arbeitsrecht

Verwaltungsvorschriften, Förderung, W-Master SKD, Berufsschule, Fachlehrerin

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IT- und Medienrecht

Voxer IP LLC, 660 Mission, St San, Francisco, 94105 Kalifornien, Vereinigte Staaten von, Software im Gebiet der Bundesrepublik, Deutschland anzubieten und/oder zu liefern, die geeignet ist zur Anwendung eines Medienübertragungsverfahrens für ein Übertragen mit einer ersten Kommunikationsvorrichtung über ein Übertragungsnetz, umfassend:, fortschreitendes Codieren, fortschreitendes und persistentes Speichern auf der ersten Kommunikationsvorrichtung und, fortschreitendes Übertragen von Medien einer ausgehenden Nachricht, welche von der ersten Übertragungsvorrichtung erzeugt werden, über das Übertragungsnetz, während die Medien erzeugt werden, und, fortschreitendes Empfangen, fortschreitendes und persistentes Speichern auf der ersten Übertragungsvorrichtung und, fortschreitendes Wiedergeben von Medien einer eingehenden Nachricht, welche über das Übertragungsnetz an der ersten Kommunikationsvorrichtung empfangen wird, während die Medien fortschreitend in einer Echtzeitwiedergabebetriebsart empfangen werden, wobei die ausgehende Nachricht und die eingehende Nachricht asynchrone Nachrichten sind, welche über das Übertragungsnetz von der ersten Übertragungsvorrichtung zu der zweiten Übertragungsvorrichtung übertragen werden und über das Übertragungsnetz an der ersten Übertragungsvorrichtung von der zweiten Übertragungsvorrichtung empfangen werden, Bereitstellen einer Benutzerschnittstelle an der ersten Übertragungsvorrichtung, welche einem Benutzer ermöglicht, Medien zu erzeugen oder Medien von einem Speicher zu betrachten, wobei es der Beklagten vorbehalten bleibt, die Namen und Anschriften ihrer nichtgewerblichen Abnehmer und Angebotsempfänger statt der Klägerin einem von dieser zu bezeichnenden, dieser gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichteten, vereidigten und in der Bundesrepublik, Deutschland ansässigen Wirtschaftsprüfer mitzuteilen, sofern die Beklagte die durch dessen Einschaltung entstehenden Kosten übernimmt und ihn ermächtigt und verpflichtet, der Klägerin auf Anfrage mitzuteilen, ob bestimmte nichtgewerbliche Abnehmer oder Angebotsempfänger in der Aufstellung enthalten sind, wobei die Beklagte zum Nachweis der Angaben zu a) und b) entsprechende Belege (Rechnungen, hilfsweise Lieferscheine) in Kopie vorzulegen hat, wobei geheimhaltungsbedürftige Details außerhalb der auskunftspflichtigen Daten geschwärzt werden dürfen

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IT- und Medienrecht

Mittelbare Patentverletzung durch Nutzung eines Medienübertragungsverfahrens

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