Nationale Abschiebungsverbote für jordanische Mutter (verneint), In Jordanien verbliebener sechsjähriger Sohn, Bestehender Kontakt zu Schwester in Jordanien
Zeitpunkt der Einstufung als enge Kontaktperson, Freitestungsmöglichkeit in Abweichung zu Ziffer 6.1.1 der AV Isolation nach sieben Tagen ab dem letzten engen Kontakt anstatt fünf Tage, Freitestung nur mittels PCR-Test statt Antigentest, Ermessensausübung