Rücktritt vom Tötungsversuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenem Versuch bei einem durch Zäsuren gekennzeichneten mehraktigen Geschehen; Konkurrenz zwischen Freiheitsberaubung und Körperverletzung; einzelne Versuchshandlungen als natürliche Handlungseinheit
Gefährliche Körperverletzung: Ausschluss der Rechtfertigung durch Einwilligung bei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen; Verstoß gegen die guten Sitten trotz fehlender konkreter Lebensgefahr
Gefährliche Körperverletzung: Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeit bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; Strafzumessung
Markenbeschwerdeverfahren – “Gedankenfitness (IR-Marke)” – keine Unterscheidungskraft – im Bereich des harmonisierten Markenrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind durchaus abweichende Betrachtungen hinsichtlich der Schutzfähigkeit von Marken möglich