Markenbeschwerdeverfahren – Entscheidung über Kostenantrag – Rücknahme der Beschwerde – Beschwerdeführer hält trotz Ladungszusatz zur fehlenden Erfolgsaussicht an der mündlichen Verhandlung fest – kein ausreichender Grund für eine Kostenauferlegung
Ablehnung der Mitvollstreckung der Kostender Zwangsvollstreckung; Kosten für Einholung einer Vermögensauskunft und Einholung von Drittauskünften als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung