(Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater – Bestimmtheit einer Kostenrechnung – Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren „POST“ – hier: „Erinnerung gegen Kostenrechnung“ – Rechtsbehelf der unbefristeten Erinnerung gegen Kostenrechnung – fehlende Rechtsgrundlage zur Auferlegung der Zeugen- und Sachverständigenkosten – Zeugen- und Sachverständigeneinvernahme wurde von Gerichts wegen veranlasst – keine Kostenauferlegung durch den Senat – Verfahrensausgang rechtfertigt keine Berechnung der Auslagen