Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand einer Mitteilungspflichtverletzung des gerichtlichen Sachverständigen gegen den Gerichtskostenansatz durch den alleinigen Kostenschuldner
(Streitwert beim Widerruf der Bestellung als Steuerberater – Bestimmtheit einer Kostenrechnung – Keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 66 Abs. 7 Satz 2 GKG bei Zurückweisung der Erinnerung)