Markenbeschwerdeverfahren – „M & S FAHRZEUGHANDEL GMBH (Wort-Bild-Marke)/M & S“ – gerichtlicher Vergleich beschränkt sich auf Regelung unternehmenskennzeichnender Rechte und enthält keine Duldungsverpflichtung der Widersprechenden – Zulässigkeit des Widerspruchs – zur Kennzeichnungskraft – Dienstleistungsidentität und Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – Prägung durch übereinstimmenden Markenbestandteil – unmittelbare Verwechslungsgefahr
Tateinheit von Straftat und Ordnungswidrigkeit: Strafbarkeit bei ordnungswidrigem Fahren unter Drogeneinfluss beim Transport erworbener Betäubungsmittel
Markenbeschwerdeverfahren – „Doktor Autoglas“ – fehlende Eignung nur für einen Teil der unter einen Oberbegriff fallenden Dienstleistung – keine Unterscheidungskraft – Freihaltungsbedürfnis
Markenrechtsverletzung: Verwendung der bekannten Wort-/Bildmarke eines Automobilherstellers in der Werbung einer Autoreparaturwerkstatt – GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch die Erhebung von Rundfunkgebühren auf der Grundlage von § 1 Abs 3 S 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag, wonach der Zulassungsinhaber eines Kraftfahrzeuges als Rundfunkteilnehmer für das dort eingebaute Rundfunkempfangsgerät