Stattgebender Kammerbeschluss: Fortdauer einer bereits lang andauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus setzt hinreichende fachgerichtliche Begründung der Gefahrenprognose voraus – hier: Grundrechtsverletzung durch mangelnde Konkretisierung der zu erwartenden Straftaten sowie offensichtlich unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung
Keine einstweilige Anordnung gegen § 3 Abs. 1 der 15. BayIfSMV (Kontaktbeschränkungen) trotz Zweifel an dessen Wirksamkeit – Notwendigkeit eines Hauptsacheverfahrens