(Krankenversicherung – Plankrankenhaus – kein Vergütungsanspruch für Behandlungen außerhalb des Versorgungsauftrags – Maßgeblichkeit der Festlegungen des Krankenhausplans iVm den Bescheiden zu seiner Durchführung – Auslegung von Art 4 Abs 2 S 2 BayKrG – erste Versorgungsstufe – Begriff der Grundversorgung – hochkomplexe und risikoreiche Eingriffe wie die Transkatheter-Aortenklappenimplantation (TAVI) nicht umfasst – keine Verletzung des grundgesetzlichen Willkürverbots – Nichtentgegenstehen bundesgesetzlicher Regelungen – Gesetzgebungszuständigkeit der Länder)
Krankenversicherung – Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung – Kodierung einer Schlüsselnummer des Alphabetischen Verzeichnisses zum ICD-10-GM 2011 für Fallpauschale nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) ist durch Rückgriff auf das Systematische Verzeichnis zu überprüfen