Krankenversicherung – Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Kapitallebensversicherung – Berechnung des beitragspflichtigen Teils – Verpflichtung des Versicherungsunternehmens zur Erstellung einer qualifizierten Bescheinigung – keine Verpflichtung der Krankenkasse zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Abschluss einer Direktversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung – Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung – Fortführung eines zunächst als private Lebensversicherung geschlossenen Vertrages durch den Arbeitgeber – Verfassungsmäßigkeit – Beitragspflicht nicht regelmäßig wiederkehrend gezahlter Versorgungsbezüge – eigene Beitragszahlungen des Arbeitnehmers bzw des Versicherten – institutionelle Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und beitragsfreien sonstigen Leistungen aus privaten Lebensversicherungen – Feststellung der Höhe des beitragspflichtigen Teils der Gesamtablaufleistung
Krankenversicherung – freiwillig versicherter Selbstständiger – vorläufige Beitragsfestsetzung durch einstweiligen Bescheid – rückwirkende Berücksichtigung geringerer Einnahmen für die endgültige Beitragsfestsetzung auch bei Vorlage der nachweisenden Steuerbescheide erst im Widerspruchsverfahren
(Anerkennung als Belegarzt – Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG – notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen – Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arzt – Schwergewicht der Mitwirkung an der vertragsärztlichen Versorgung darf nicht die stationäre Versorgung der Versicherten weder im gesamten Leistungsspektrum des Medizinischen Versorgungszentrums noch für den einzelnen dort angestellten Arzt sein)
Einzugsermächtigungslastschriftverfahren: Konkludente Genehmigung der Kontobelastung; Bereicherungsausgleich innerhalb der jeweiligen Leistungsverhältnisse