Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) iVm § 226 Abs 1 S 1 SGB 5 – wirksame Fassung des Vorlagebeschlusses mangels Verkündung fraglich – mangelnde Darlegung der Entscheidungserheblichkeit sowie unzureichende Auseinandersetzung mit der Rechtslage sowie einschlägiger Rspr des BVerfG
Versicherungsmaklervertrag: Vereinbarung über die Einholung eines konkreten Angebots zum Abschluss eines geänderten Krankenversicherungsvertrags bei beabsichtigtem Tarifwechsel; Erfordernis einer dauerhaften Betreuung des Auftraggebers