Steuerrecht

(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil VI R 45/13 – Außergewöhnliche Belastungen – keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung)

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Steuerrecht

Außergewöhnliche Belastungen – keine Kürzung der anrechenbaren Einkünfte um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung

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Arbeitsrecht

Nichtannahmebeschluss: Zum Ausgleich zwischen Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) und Krankenversorgung bei der Organisation der Hochschulmedizin – Verantwortung der Fachbereiche für Einvernehmenserteilung bzgl wissenschaftsrelevanter Maßnahmen der Universitätsklinika – hier: Schließung der Bettenstation einer Universitätsklinik verletzt Professor bei Einvernehmen des Fachbereichs nicht in Grundrechten

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Arbeitsrecht

Hochschulorganisationsrechtliche Vorschriften für die Medizinische Hochschule Hannover – 63c Abs 2 S 1, 63c Abs 3 S 2, 63c Abs 4 S 2, 63c Abs 5 S 1, 63c Abs 5 S 2, 63c Abs 6 S 1 sowie § 63e Abs 2 Nummer 2, § 63e Abs 2 Nummer 3, § 63e Abs 2 Nummer 5, § 63e Abs 2 Nummer 10, § 63e Abs 2 Nummer 11, § 63e Abs 3, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 1, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 2, § 63e Abs 4 S 1 Nummer 4 und § 63e Abs 4 S 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes vom 26. Februar 2007 (idF v 11.12.2013 – juris HSchulG 2007 F:2013-12-11) mit Art 5 Abs 3 GG unvereinbar – Zur hinreichenden Möglichkeit des Fachbereichs- oder Fakultätsrat oder des Senats an wissenschaftsrelevanten Entscheidungen mitzuwirken, wenn die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse auf einen Vorstand oder Präsidium übertragen werden – Auftrag an den Gesetzgeber, bis 21.12.2015 eine Neuregelung zu schaffen

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Arbeitsrecht

Abberufung eines Abteilungsleiters; Auslegung öffentlich-rechtlicher Willenserklärungen; richterliche Überzeugungsbildung

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Medizinrecht

Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung – Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt – Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen

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Medizinrecht

Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung – Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt – Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen

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Medizinrecht

Nichtannahmebeschluss: Ambulante Behandlungen durch Hochschulambulanzen (§ 117 SGB V ) als Auftragsangelegenheit Teil der vertragsärztlichen Versorgung – Freiheit von Forschung und Lehre (Art 5 Abs 3 S 1 GG) lässt Grenzen der Erstattung medizinischer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt – Wirtschaftlichkeitsgebot gilt auch für Hochschulambulanzen

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