Abgrenzbarkeit bestimmter Personengruppen, Berufskrankheit, keine neuen Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Listen-Berufskrankheit, Mobbing, psychische Erkrankung, Wie-Berufskrankheit
Armenien, erfolglose Klage gegen ablehnenden Asylbescheid, Ausreise aufgrund von privaten Problemen, Gefäßerkrankungen, keine Abschiebungsverbote, Klägern aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Zugang zum Gebäude nicht möglich, keine Vertagung der mündlichen Verhandlung, keine persönliche Anhörung erforderlich, kein Aufklärungsmangel