Nichtannahmebeschluss: Keine neue Entscheidung über Verfassungsmäßigkeit des Begutachtungserfordernisses gem § 4 Abs 3 TSG geboten (siehe BVerfGE 128, 109) – jedoch Beschränkung der Begutachtung auf diejenigen Aspekte, die für die sachliche Aufklärung der in § 1 Abs 1 TSG normierten Voraussetzungen des Namens- und Personenstandswechsels notwendig sind – hier: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
Private Krankheitskostenversicherung: Keine Erstattungspflicht für Leistungen der Präimplationsdiagnostik bei Risiko der Geburt eines Kindes mit schwerwiegender Erbkrankheit