(Sachlicher Anwendungsbereich von § 32a KStG – Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Änderung eines bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheides)
Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, 227 AO 1977) bei rückwirkender Entwertung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs 2 AO 1977 durch eine Gesetzesänderung
Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor Ablauf der Sperrfrist – Verfassungsmäßigkeit – Ermessen des Gesetzgebers bei der Entscheidung für eine steuerrechtliche Konzeption – Anwendungsbereich der Fusionsrichtlinie – Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 02.09.2015 als NV-Entscheidung abrufbar.