(Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke – Nichtanwendbarkeit des Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV – Verdrängung von § 65 AO durch § 67 AO a.F.)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.07.2013 I R 82/12 – Körperschaftsteuerbefreiung und Gewerbesteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke – Nichtanwendbarkeit des Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV)
Organschaft: Zeitpunkt der gewerblichen Betätigung des Organträgers – Besitz-Personengesellschaft als Organträger – Rückwirkende steuerliche Anerkennung von Gewinnabführungsverträgen mit unzureichender Verlustübernahmeregelung – Bindung an materielles Recht im Finanzgerichtsprozess
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: Einbeziehung auch von „Minderverlustübernahmen“, Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot – Vorlage an das BVerfG – Vertrauensschutz im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion der Rechtsordnung – Vertrauen in BFH-Rechtsprechung bei fehlender Veröffentlichung im Bundessteuerblatt