(Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils – Keine Aussetzung des Verfahrens zur Festsetzung der Einkommensteuer des Einbringenden wegen Drittanfechtungsverfahrens – Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO – Vor dem FG gestellte Hilfsanträge im späteren Revisionsverfahren – Bilanzberichtigung als Gegenstand des Steuerfestsetzungsverfahrens)
(Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen – Beweislast – Zeitlicher Anwendungsbereich von § 51 Abs. 3 Satz 2 AO n.F. – Bindung an die Würdigung des FG – Kostenentscheidung nach Verfahrensbeitritt des BMF)