Steuerberaterhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bezüglich gestaltungsabhängiger Steuerrisiken; Hinweiserteilung an Angestellte der mandatierenden Gesellschaft
(Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser“ – Gegenstand der richterlichen Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG – Gleichheitssatz gilt auch im Verhältnis von Hoheitsträgern untereinander)