Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der französischen „societe par actions simplifiee“ (S.A.S.): Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit – Freistellungs- und Erstattungsverfahren – Zuständigkeit
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil I R 25/10 vom 11.01.2012 – Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der französischen „societe par actions simplifiee“ (S.A.S.) – Unionsrechtsmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit – Erstattungsverfahren – Zuständigkeit – Verfahrensrechtliche Umsetzung unionsrechtlicher Anforderungen im nationalen Steuerrecht)
(Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei verdeckter Einlage – Hinzurechnung von Investmenterträgen gemäß § 8 Nr. 5 GewStG 2002 – Grenzen der regelungssystematisch angelegten wechselseitigen Korrespondenz von § 8 Abs. 1 und 2 InvStG a.F.)
Umsatzsteuerpflicht bei der Überlassung von PKW-Tiefgaragenstellplätzen durch eine Gemeinde – Unbeachtlichkeit der straßenrechtlichen und wegerechtlichen Beurteilung – Bestimmung des Begriffs der „größeren Wettbewerbsverzerrungen“
(Anwendung des § 127 AO bei Verfahrensrüge wegen sachlicher Zuständigkeit – Verbandsmäßige Zugehörigkeit des Finanzamts – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei verdeckter Gewinnausschüttung wegen Darlehen zwischen Schwesterpersonengesellschaften)