Gewerbesteuerliche Organschaft zwischen einem in Großbritannien ansässigen Organträger und einer inländischen Organgesellschaft über eine inländische Zwischenholding
(Steuerbefreiung berufsständischer Versorgungseinrichtungen auch für gewerbliche Einkünfte – Vereinbarkeit der umfassenden Steuerfreistellung mit Art. 3 Abs. 1 GG und Unionsrecht)