(Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zwecks Durchführung eines sozialen Wohngruppenprojekts durch einen Dritten)
(Bestimmtheit eines Pfändungsbeschlusses: Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen eine Bank; Bestimmtheit des Rechtsgrundes der zu pfändenden Forderung und des Pfändungsumfangs)