Berufungsverfahren: Beweiskraft des Tatbestandes des Ersturteils und deren Entkräftung durch das Sitzungsprotokoll; nicht beschiedene Hilfsanträge erster Instanz als Verfahrensgegenstand
Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der betroffenen Forderung bis zur Vorlage des Gutachtens; Übergang der zur Bemessung der geschuldeten Leistung erforderlichen Tatsachenfeststellung auf das Gericht