Versorgungsausgleichsrecht: Berechnung der Kürzung einer Betriebsrente bei einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger infolge eines Quasi-Splittings
(Erstattung einer vorgezogenen Altersrente durch den Haftpflichtversicherer an den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung infolge eines Regressanspruchs – Erhöhung des Zugangsfaktors der an die vorgezogene Altersrente anschließenden Regelaltersrente bei analoger Anwendung des § 77 Abs 3 S 3 Nr 1 SGB 6)