Wettbewerbsverstoß: Einsatz von telefonisch bestellten Taxen aus einem weiteren Betriebssitz des Taxiunternehmers in einer anderen Gemeinde – Taxibestellung
Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke: Verbreiten in Deutschland bei grenzüberschreitendem Verkauf; unionsrechtlich garantierte Warenverkehrsfreiheit; Verbotsirrtum
(Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr – Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 104 Abs. 2 FGO – Keine Erhebung von Kosten einer Beweisaufnahme)