Zur Teilwertabschreibung von Rückübertragungsforderungen aus Wertpapierdarlehen – Zur Ermittlung von Minderungsbeträgen nach § 20 Abs. 2 KStG – Zur Zusammensetzung des Fondsaktiengewinns bei Anteilserwerb vor dem 01.01.2003 und Anteilsrückgabe im Jahr 2005