(Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit nach § 8 Abs 5 TVöD – Unschädlichkeit von Unterbrechungen in den in § 21 S 1 TVöD genannten Fällen – Fälligkeit)
Zur Anwendung eines Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe – keine Tarifpluralität oder Tarifkonkurrenz im Fall der gleichzeitigen Geltung des TV-V und des TV-N NW