Nichtannahmebeschluss: Darlegung der Beschwerdebefugnis (hier: gegenwärtige Betroffenheit) kann ggf auch bei Urteilsverfassungsbeschwerden geboten sein – sowie zu den Darlegungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch „systematische“ Tatsachenfeststellungen seitens des Revisionsgerichts – hier: Mindestmengenfestlegungen des G-BA für „Level-1-Geburten“ – teils unzureichende Darlegung der Beschwerdebefugnis kommunaler Krankenhäuser – iÜ gegenwärtige Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht hinreichend dargelegt
Rechtliche Stellung sogenannter Optionskommunen im Bereich der Aufgabenerfüllung auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Art 91e GG; § 6a SGB II idF vom 03.08.2010) – § 6a Abs 2 S 3 SGB 2 idF vom 03.08.2010 partiell mit Art 28 Abs 2, Art 70 Abs 1 GG unvereinbar – hingegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 6a Abs 2 S 4, § 6a Abs 3, Abs 4 SGB 2 nF – Verfristung der Verfassungsbeschwerde (§ 93 Abs 3 BVerfGG), soweit § 6b Abs 3 SGB 2 gerügt wurde
Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten von Finanz- und Kultusbehörden bei der „Gleichartigkeitsprüfung“ i.S.v. § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG; Beurteilung einer Kunst- und Ausstellungshalle ohne eigene Sammlung als Museum
Befugnis der Länder zur Abweichung von bundesgesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Verwaltungskosten bei Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit (hier: StrBGebO ND)