(Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Vertretung des beklagten Landes durch eine Richterin des entscheidenden Gerichts – Richterablehnung – Ablehnungsgesuch bis zur Beendigung der Instanz – Bestimmung des Rechtsschutzziels bei anwaltlichem Klageantrag – grundsätzliche Bedeutung – ausreichender nationaler Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren – Nichtberücksichtigung des Vorverfahrens in § 198 Abs 6 Nr 1 GVG – Darlegungsanforderungen)
(Sozialgerichtliches Verfahren – Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen Hilfebedürftigen durch den Sozialhilfeträger gegenüber dem Grundsicherungsträger im Wege der Prozessstandschaft – notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 – Unterbringung in einer stationären Einrichtung – Einrichtungsbegriff)
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung und -berechnung bei selbstständiger Arbeit – Betriebseinnahmen von unter 400 Euro – Abzug von Betriebsausgaben – Leasingraten für Firmenfahrzeug – Absetzung des Grundfreibetrages bei Erwerbstätigkeit – Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Ausgaben iS des § 11 Abs 2 S 1 Nr 5 SGB 2)
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Auskunftspflichten von Dritten und Arbeitgebern – kein Kostenerstattungsanspruch für Arbeitgeberauskünfte – Verfassungsmäßigkeit
Sozialgerichtliches Verfahren – Revisionszulassung – Verfahrensmangel – Prozessurteil – Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist
Sozialgerichtliches Verfahren – Revisionszulassung – Verfahrensmangel – Prozessurteil – Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumung der Berufungsfrist
Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung – Wegfall der Klärungsbedürftigkeit durch zwischenzeitliche Entscheidung des BSG – Grundsicherung für Arbeitsuchende – Antrag auf Überprüfung sämtlicher Bescheide der letzten Jahre auf ihre Rechtmäßigkeit ohne Darlegung von Gründen – keine Verpflichtung des Grundsicherungsträgers zur inhaltlichen Prüfung