Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsvertrag – Vergütungsmodell – Orientierung an den Abrechnungswerten der einzelnen Praxis in einem Referenzzeitraum und nicht am durchschnittlichen Abrechnungsverhalten einer bestimmten Arztgruppe – Verstoß gegen höherrangiges Recht und Übergangsvorschrift des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 – Bewertung der neurologischen Leistungen im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen ab 1.4.2005 (juris: EBM-Ä) – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums
Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsvertrag – Vergütungsmodell – Orientierung an den Abrechnungswerten der einzelnen Praxis in einem Referenzzeitraum und nicht am durchschnittlichen Abrechnungsverhalten einer bestimmten Arztgruppe – Verstoß gegen höherrangiges Recht und Übergangsvorschrift des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 – Tatbestandsmerkmals der „vergleichbaren Auswirkungen“ – keine Überschreitung des Gestaltungsspielraums