Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung von Vollzugslockerungen zugunsten eines im Maßregelvollzug Untergebrachten wegen fortbestehender Gefährlichkeit verletzt Betroffenen in grundrechtlich geschütztem Resozialisierungsanspruch (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln
Strafzumessung bei Raubtaten: Begründungsanforderungen bei Verhängung einer außergewöhnlich hohen Strafe und bei Verneinung eines minder schweren Falls trotz Vorliegens von Milderungsgründen