Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aufhebung von Haftverschonungsbeschlüssen ohne Vorliegen „neu hervorgetretener Umstände“ iSd § 116 Abs 4 Nr 3 StPO verletzt Betroffene in Grundrecht aus Art 2 Abs 2 S 2 GG – Anhaltspunkte für Erhöhung der Fluchtgefahr unzureichend dargelegt – Ausschluss milderer Mittel zur Verfahrenssicherung unzureichend begründet – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz bei gerichtlicher Verkennung der Bedeutung von Parteivorbringen zur Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs – hier: Antrag eines Strafgefangenen auf gerichtliche Entscheidung bzgl der Versagung von Vollzugslockerungen – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bei fortwirkender Bedeutung der Versagung von Vollzugslockerungen für zukünftige gerichtliche Entscheidungen