Nichtannahmebeschluss: Versagung der Aussetzung einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung – Anforderungen an richterliche Sachaufklärung – Vorschriften zur Sicherungsverwahrung auch bei Verletzung des Abstandsgebots nach Maßgabe des Senatsurteils vom 04.05.2011 (BVerfGE 128, 326) befristet weiter anwendbar – hier: Abweichen des Fachgerichts von Sachverständigengutachten verletzt keine Grundrechte des Untergebrachten – weiterer Vollzug der Unterbringung verhältnismäßig
Strafzumessung bei bewaffnetem unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Berücksichtigung fehlender Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten; Doppelverwertung des Tatbestandsmerkmals des Gewinnstrebens
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt – kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt – kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB (zu deren Verfassungswidrigkeit vgl BVerfGE 128, 326) – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in Grundbuchsache – hier: Gebührenbemessung bei Löschung einer nur noch auf einem Wohnungseigentümer lastenden Globalgrundschuld – keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG oder anderer Grundrechte durch Bemessung gem §§ 68 S 1 Halbs 1, 62 Abs 1, 23 Abs 2 Halbs 1 KostO