Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Art 5 Abs 1 S 1 GG an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des „Verbreitens“ im Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB) – hier: Weitergabe einer Schrift iSd § 130 Abs 5, Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB an einzelnen bestimmten Dritten ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen
Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Stromnetznutzungsentgelte: Einseitiges Preisbestimmungsrecht und Darlegungslast zur Billigkeit der verlangten Entgelte; Festsetzung des billigen Nutzungsentgelts auf null Euro
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verweigerung von PKH für Amtshaftungsklage wegen menschenunwürdiger Haftunterbringung – Unterschreitung der Mindestfläche je Gefangenen, in Zelle integrierte Toilette ohne räumliche Abtrennung oder Belüftung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro