Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkung der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches Gericht
Rücktritt vom Versuch der besonders schweren Brandstiftung: Verhinderung der Tatvollendung durch Nichtausschöpfen der letzten Verwirklichungsmöglichkeit; Abgrenzung zum fehlgeschlagenen Versuch